Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

 

Anmeldungen sind stets nur an den Insolvenzverwalter (Treuhänder, Sachwalter)

zu senden, nicht an das Gericht.

 

Schuldner:

D S A Deutsche Strom Aktiengesellschaft, Alsterufer 48, 20354 Hamburg

 

Insolvenzgericht: Amtsgericht Hamburg

Aktenzeichen: 67a IN 200/02

 

Gläubiger:

 

Genaue Bezeichnung des Gläubigers mit Postanschrift, bei Gesellschaften mit Angabe der gesetzlichen Vertreter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung:

 

 

 

 

Gläubigervertreter:

 

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist freigestellt. Die Vollmacht muß sich ausdrücklich auf Insolvenzsachen erstrecken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung:

Geschäftszeichen:

 

Geschäftszeichen:

 

 

Angemeldete Forderung

 

 

 

Hauptforderung im Rang des § 38 InsO (notfalls geschätzt)

 

 

 

EUR

Zinsen, höchstens bis zum Tag vor der Eröffnung des Verfahrens

 

            % auf EUR                   seit dem

 

            % auf EUR                   seit dem

 

 

EUR

Kosten, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind

 

 

 

EUR

Summe

 

 

 

EUR

 


 

 

Nachrangige Forderung (§ 39 InsO)

 

Diese Forderungen sind nur anzumelden, wenn das Gericht ausdrücklich hierzu aufgefordert hat (§ 174 Abs. 3 InsO). Die gesetzliche Rangstelle ist durch Ankreuzen zu bezeichnen. Ab Nachrang 3 sind Zinsen und Kosten gesondert anzugeben und der jeweiligen Hauptforderung zuzuordnen (vgl. § 39 Abs. 3 InsO)

 

1.   Nachrang des § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO

EUR

2.   Nachrang des § 39 Abs. 1 Nr. 2 InsO

EUR

3.   Nachrang des § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO

EUR

4.   Nachrang des § 39 Abs. 1 Nr. 4 InsO

EUR

5.   Nachrang des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO

EUR

6.   Nachrang des § 39 Abs. 2 InsO

EUR

Zinsen ( 39 Abs. 3 InsO) zu Nachrang  3  -  4  -  5  -  6

EUR

Kosten ( 39 Abs. 3 InsO) zu Nachrang  3  -  4  - 5  -  6

EUR

Summe der nachrangigen Forderungen

EUR

 

 

 

Abgesonderte Befriedigung unter gleichzeitiger Anmeldung des Ausfalls wird beansprucht.

 

Ja, Begründung siehe Anlage

Nein

 

 

Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung

 

Ja, die Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß es sich nach der Einschätzung der anmeldenden Gläubigerin oder des anmeldenden Gläubigers um eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin oder des Schuldners handelt, sind in der Anlage genannt

Nein

 

 

Grund und nähere Erläuterung der Forderungen

(z.B. Warenlieferungen, Miete, Darlehen, Reparaturleistungen, Arbeitsentgelt, Wechsel, Schadensersatz)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Als Unterlagen, aus denen sich die Forderungen ergeben, sind beigefügt ( möglichst in 2 Exemplaren):

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Ort)                                (Datum)                                (Unterschrift und evtl. Firmenstempel)

 

Bitte reichen Sie diese Anmeldung und alle weiteren Unterlagen immer in zwei Exemplaren ein.

Beachten Sie auch die Hinweise im gerichtlichen Merkblatt zur Forderungsanmeldung.